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Willkommen in der Humboldtschule-Oberschule!

21.12.2023

Wichtig!                                                                          

Das Gesundheitsamt des Landkreises Zwickau bittet darum, folgende Information zur Kenntnis zu nehmen:
Nach §34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Eltern dazu verpflichtet, u.a. bei Windpocken, der Einrichtung die Erkrankung/ Infektionserreger unverzüglich mitzuteilen.  
Weiterhin wird nochmals darauf hingewiesen, dass Geschwisterkinder bzw. Kinder in deren Wohngemeinschaft/ Familienhaushalt Windpocken aufgetreten sind und welche über keinen ausreichenden Immunschutz gegen Windpocken verfügen (2 Impfungen oder Windpocken in der Vergangenheit durchgemacht und durch einen Arzt/Labor bestätigt) die Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Schule, Hort, KITA) für die Dauer von 16 Tagen nicht besuchen dürfen.

       


Und immer daran denken:

Regelmäßig in die Vertretungsapp schauen!

 

 Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

bitte lassen Sie ihr Kind zuhause, wenn es krank ist!

Vergessen Sie bitte nicht, morgens im Sekretariat anzurufen um Ihr Kind zu entschuldigen. Der Anrufbeantworter ist stets geschaltet und wir hören ihn immer ab.

Mit herzlichen Grüßen aus der Humboldtschule

Antje Dombrowski
Schulleiterin


 

 

 


Transparenzhinweis:

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August
2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf
Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen
verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzan-
spruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen
über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Lauf-
zeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben
betroffen sind.

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